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Datenschutzerklärung


Die P+R Park und Ride GmbH freut sich über Ihr Interesse an unserem Unternehmen.

Datenschutz hat bei der Gesellschaft übergeordnete Bedeutung. Die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist daher unmittelbar auf Ebene Geschäftsführung und Abteilungsleitung angesiedelt. Damit ist sichergestellt, dass die Planung und Festlegung von Strategien und Prozessen von Anfang an auch unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes erfolgen.

Sämtliche Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften erhoben und verarbeitet. Wir treffen technische und organisatorische Maßnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten vor Verlust, Zerstörung, Verfälschung, Manipulation und unberechtigten Zugriff zu schützen. Die Datenschutzbestimmungen für unsere Website finden Sie nachfolgend in Teil 1, Datenschutzinformationen zu einzelnen Verarbeitungsvorgängen in unserem Unternehmen sind unten in Teil 2 enthalten.

 

Teil 1: Datenschutzbestimmungen

Die Nutzung der Website der P+R Park & Ride GmbH ist grundsätzlich ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten möglich. Einige Services, wie unsere Kontaktformulare, machen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich. Hierauf wird an den betreffenden Stellen hingewiesen.

 

Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website

P+R Park & Ride GmbH, Garmischer Straße 19, 81373 München

Geschäftsführer Herr Wolfgang Großmann

Kontakt: (089) 32 46 47 48; info(at)parkundride.de (Hinweise zum E-Mail Verkehr siehe unten unter „Kontakt zur P+R Park & Ride GmbH“)

Die Kontaktdaten unserer Datenschutzbeauftragten finden Sie unten in der Rubrik „Datenschutzbeauftragte“.

 

Allgemeiner Hinweis zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten sind insbesondere Namen, Post- und E-Mail-Adressen sowie Telefonnummern. Diese Daten werden von uns nur dann erhoben, wenn Sie uns diese freiwillig übermitteln (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO), z.B. bei Anfragen per E-Mail oder über unsere Kontaktformulare (im Detail siehe unten bei „Kontakt zur P+R Park & Ride GmbH“).

Wir nutzen die Daten zum Zwecke der Kommunikation in der Bearbeitung Ihrer Anfragen und sonstigen Anliegen. Ihre Daten werden von uns nicht an Dritte weitergeleitet, außer wenn dies zur Erreichung des Übermittlungszwecks erforderlich ist. Unsere Mitarbeiter sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Wir garantieren Ihnen, dass Ihre personenbezogenen Daten nicht für Werbezwecke verwendet werden. Es kommt auch keine automatisierte Entscheidungsfindung - einschließlich Profiling – gem. Art. 22 Abs. 1 DSGVO zur Anwendung.

Informationen zu einzelnen Verarbeitungsvorgängen, wie z.B. für Vertragsstrafen- oder Anwohnermietverwaltung sind in der Rubrik „Datenschutzhinweise für einzelne Verarbeitungsvorgänge“ enthalten (siehe unten).

 

Cookies
Cookies sind kleine Dateien, die temporär auf Ihrer Festplatte abgelegt werden. Cookies stellen keine Sicherheitsgefährdung dar - sie richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Sie werden allgemein zur Nutzerfreundlichkeit, Effektivität und Sicherheit von Homepages eingesetzt. Wenn Sie unsere Website besuchen, wird ausschließlich ein „Session-Cookie“ für eine sog. Session-ID gesetzt (Name: PHPSESSID; Typ: http Cookie). Anbieter ist die P+R Park & Ride GmbH. Dieses dient z.B. bei Formularen, dazu bei Eingabefehlern und Fehlermeldungen nicht alle Daten erneut eingeben zu müssen. Dieses Cookie enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser der Nutzer*innen werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Es wird nach Ende der Sitzung (Schließen des Browsers) gelöscht. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse besteht in der technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung der Website und ermöglicht grundlegende Funktionen. Eine Einwilligung ist hier nicht notwendig, zum Widerspruchsrecht siehe unten unter „Auskunftsrecht und weitere Rechte“. Je nach Einstellung akzeptiert Ihr Internetbrowser Cookies automatisch. Sie können aber die Einstellungen Ihres Browsers jederzeit ändern und die Website der P+R Park & Ride GmbH auch ohne Cookies nutzen.

Andere Cookies, z.B. zum Zwecke von Werbung oder Tracking werden nicht eingesetzt.

 

Erfassung allgemeiner Informationen – Server-Log-Dateien

Wenn Sie auf unsere Website zugreifen, werden automatisch Informationen allgemeiner Natur erfasst. Diese Informationen beinhalten die Art des Webbrowsers (Typ und Version), das verwendete Betriebssystem, die Referrer URL, den Hostnamen des zugreifenden Rechners, die Uhrzeit der Serveranfrage und die IP-Adresse. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Informationen, die keine Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Zudem werden diese Daten ebenso beim Zugriff auf jede andere Website im Internet generiert. Es handelt sich hierbei also nicht um eine spezifische Funktion unserer Websites. Informationen dieser Art werden ausschließlich anonymisiert erhoben. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.

Hosting

Die Inhalte unserer Website werden bei Host Europe (Anbieter: Host Europe GmbH, Hansestraße 111, D-51149 Köln) gehostet. Bei Besuch unsere Website erfasst Host Europe verschiedene Log-Dateien inkl. der IP-Adressen. Nähere Informationen unter: https://www.hosteurope.de/AGB/Datenschutzerklaerung/

Rechtgrundlage der Verarbeitung: Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO

(berechtigtes Interesse: zuverlässige Darstellung der Website)

Kontakt zur P+R Park & Ride GmbH

Diese Website enthält Kontaktformulare, über die Sie sich mit uns in Verbindung setzen können. Ihre Angaben sowie Ihre angegebenen Kontaktdaten werden bei uns zwecks Bearbeitung Ihres Anliegens und für den Fall von Anschlussfragen gespeichert und danach unter Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (z.B. § 147 AO) gelöscht. Die in den Kontaktformularen mit (*) gekennzeichneten Pflichtangaben sind erforderlich, um Ihr Anliegen bearbeiten zu können. Ohne diese Angaben kann das Kontaktformular nicht abgeschickt werden. Andere (personenbezogene) Angaben sind freiwillig. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ohne Ihre Einwilligung nicht, außer wenn dies zur Erreichung des Übermittlungszwecks erforderlich ist. Die Datenübertragung bei Verwendung eines Kontaktformulars erfolgt verschlüsselt.

Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (betrifft Kontaktformular allgemein, Kontaktformular Rückerstattung und Kontaktformular Fahrradanfrage; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO), die Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können, oder auf Grundlage vorvertraglicher Maßnahmen (betrifft Kontaktformular Anwohnerparken, Kontaktformular Anmeldung Reisebusse in FÖT und Kontaktformular Foto- oder Drehgenehmigung; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO).

Hinweis zu eingesetzten Tools im Zusammenhang mit der Verwendung unserer Kontaktformulare:

Wir setzen „Friendly Captcha“ (Anbieter: Friendly Captcha GmbH, Am Anger 3-5, D-82237 Wörthsee) ein, um zu überprüfen, ob die Eingaben in unseren Kontaktformularen von einem Menschen gemacht werden oder ob die Nutzung missbräuchlich durch automatisierte, maschinelle Verarbeitung (z.B. Bots) erfolgt. Dafür wird durch Friendly Captcha eine Analyse verschiedener Informationen (z.B. anonymisierte IP-Adresse, Datum/Uhrzeit der Anfrage, Referrer) durchgeführt. Es werden keine Cookies verwendet. Dazu weitere Informationen unter: https://friendlycaptcha.com/de/legal/privacy-end-users/

Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO

(Berechtigtes Interesse: Der Dienst von Friendly Capture soll automatisierte, für unser Unternehmen risikobehaftete Angriffe vorbeugen und möglicherweise betrügerische Aktivitäten auf unserer Website unterbinden. Wir haben ein berechtigtes Interesse, uns vor missbräuchlicher Ausspähung und vor SPAM zu schützen.)

Wir bieten Ihnen auch an, mit uns per E-Mail, z.B. über info(at)parkundride.de Kontakt aufzunehmen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Datenübertragung über das Internet ungesichert erfolgt und die übertragenen Daten von Unbefugten zur Kenntnis genommen und auch verfälscht werden könnten. Ein Verfahren zu einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von E-Mails wird nicht eingesetzt. Verwenden Sie deshalb für vertrauliche Informationen keine E-Mail.

Haben Sie die Kommunikation auf elektronischem Weg (Anfrage über ein Kontaktformular oder per E-Mail) eröffnet, willigen Sie ein, dass die weitere Kommunikation in der betreffenden Angelegenheit auf elektronischem Weg per E-Mail abgewickelt werden kann. Sie haben das Recht, die Einwilligung zu dieser Kommunikationsform jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

Gerne können Sie mit uns auch unter Telefon 089 / 32 46 47 48 oder per Briefpost an P+R Park & Ride GmbH, Garmischer Straße 19, 81373 München Kontakt aufnehmen.

 

Links zu anderen Homepages

Diese Website enthält Links zu anderen Homepages. Auf den Inhalt und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften haben wir keinen Einfluss.

 

Auskunftsrecht und weitere Rechte
Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Sie haben das Recht, auf Antrag Auskunft darüber zu erhalten, ob entsprechende Daten von Ihnen überhaupt bei uns verarbeitet werden und wenn ja das Recht auf Auskunft über diese Daten (Art. 15 DSGVO). Ferner haben Sie allgemein das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 Abs. 1 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung von Daten (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (BayLfD / BayLDA). Beruht die Verarbeitung Ihrer Daten auf einer Einwilligung haben Sie das Recht, diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Weiter steht Ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung zu (Art. 21 DSGVO), wenn die Verarbeitung auf Art. 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f beruht.

Datenschutzbeauftragte:

Frau Isabell Voigt

Frau Aleksandra Milenkovic (Vertretung)

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Datenschutz an unsere Datenschutzbeauftragte:

P+R Park & Ride GmbH

z.Hd. der Datenschutzbeauftragten

Garmischer Straße 19, 81373 München

E-Mail: Datenschutzbeauftragter(at)parkundride.de (Hinweise zum E-Mail Verkehr siehe oben unter „Kontakt zur P+R Park & Ride GmbH“)

 

 

Teil 2: Datenschutzinformationen zu einzelnen Verarbeitungsvorgängen

 

Informationen zum Datenschutz bei Verstößen gegen unsere Einstellbedingungen auf Parkierungseinrichtungen (in Ergänzung zu den bereits erfolgten Informationen, z.B. Hinweis am Fahrzeug, ggf. weiterer Schriftverkehr)

 

Hintergrund:

Das Parken auf unseren Parkierungseinrichtungen richtet sich nach Einstellbedingungen, auf die an der Zufahrt hingewiesen wird. Diese beinhalten eine Vertragsstrafenregelung bei Verstößen. Zur Zuordnung und Verfolgung der Vertragsstrafe dient das Fahrzeug, mit dem der Verstoß begangen wurde. Zu diesem Zweck wird das Kfz-Kennzeichen notiert und es werden Fotos von der Tatsituation angefertigt. Für die Kontrolltätigkeiten wird überwiegend eigenes Personal der P+R Park & Ride GmbH eingesetzt; auf einigen P+R Anlagen (Grafing Bahnhof, Aßling, Petershausen, Hallbergmoos, Neufahrn, Eching und in Tiefgaragen mit Nachtparkerregelung) erfolgt dies durch Fremdfirmen, die auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet sind (Auftragsverarbeitung, AV). Die Datenerhebung und –bearbeitung erfolgt unter Einsatz einer Software zur Parkraumüberwachung eines darauf spezialisierten Dienstleisters (AV).

 

Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Art. 6 Absatz 1 Buchstaben b und f DSGVO (teils i.V.m. Art. 28 DSGVO)

(berechtigtes Interesse: Die Verarbeitung von Daten dient der Geltendmachung von Rechtsansprüchen. Die Parkregelungen (Einstellbedingungen) dienen der Sicherstellung des Verkehrs- und Betriebsablaufes, der Verkehrssicherheit, dem Schutz fremden und Unternehmenseigentums, öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen aus Zuwendungsbescheiden, vertraglichen Verpflichtungen und Unternehmensinteressen. Die Kontrolle der Einhaltung dieser Regelungen und die Ahndung mit der bei Verstößen vorgesehenen Vertragsstrafe ist für einen ordnungsgemäßen Betrieb zwingend. Sie liegt neben Firmeninteressen zusätzlich im Interesse der regeltreuen Kundinnen und Kunden. Parkverstöße werden i.d.R ohne Antreffen der betroffenen Person durch das abgestellte Fahrzeug festgestellt. Zur Ermittlung der betroffenen Person bei Ahndung und Zuordnungsmerkmal des Fahrzeugs im Rahmen der Vertragsstrafenverfolgungsorganisation dient ausschließlich das Kfz-Kennzeichen. Fotos des Fahrzeugs dienen zu Beweiszecken (Kommunikation mit dem Betroffenen und im Falle gerichtlicher Geltendmachung). Ohne die Datenerhebung ist eine wirksame Verfolgung insbesondere auf unbeschrankten Parkplätzen nicht möglich; die Nutzerin / der Nutzer ist bei der Erhebung der Daten der Kenntnis der P+R Park & Ride GmbH entzogen.)

Empfänger der erhobenen Daten:

Dienstleister für die Parkraumüberwachung (Softwareanwendung)

Ggf. externer Dienstleister: Durchführung von Kontrolltätigkeiten im Auftrag (nur Kfz-Kennzeichen)

Kraftfahrtbundesamt: Einholung einer Halterauskunft über das Kfz-Kennzeichen (§ 39 Abs. 1 StVG) bei Einleitung eines Vertragsstrafenverfahrens

Steuerberater: externe Finanzbuchhaltung

Kreditinstitut: Abwicklung Zahlungsverkehr

Die Übermittlung von Daten an Dritte oder der Abruf bzw. Einsichtnahme(möglichkeit) durch Dritte in einem Drittland (Nicht-EU-Staat) findet nicht statt. Für die digitale Bearbeitung und Speicherung benötigte Server der P+R Park & Ride GmbH oder einer beauftragten Fremdfirma (AV) befinden sich ausschließlich in einem Staat der EU und werden auch nur dort gespiegelt/gewartet.

Dauer der Speicherung von Daten:

Bei einem Verstoß gegen die Einstellbedingungen behält sich die P+R Park & Ride GmbH aus organisatorischen und unternehmenstaktischen Gründen vor, nicht sofort, sondern erst im Wiederholungsfall ein Vertragsstrafenverfahren einzuleiten (z.B. bei Verstoß gegen die Entgeltpflicht auf P+R Anlagen). Die Daten (Kfz-Kennzeichen und Fotos) werden dafür ein Jahr gespeichert. Durch diese Speicherung wird es möglich, ein einmaliges Falschparken, ein versehentliches Nichtauslegen des Parktickets oder ein in der Eile verrutschtes Parkticket i.S.e. offenen Kulanzstrategie auf P+R Anlagen einzelfallbezogenen zu behandeln. Bei Einleitung eines Vertragsstrafenverfahrens erfolgt die Speicherung (zus. Name und Adresse) bis zum Abschluss des Verfahrens, mindestens aber für ein Jahr, und davon unabhängig unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (10 Jahre, § 147 AO; § 14 b UStG). Auftragnehmer werden im Rahmen der AV auf die Einhaltung von Speicherfristen verpflichtet.

Auskunftsrecht und weitere Rechte; Datenschutzbeauftragter:

Informationen hierzu s.o.

 

Informationen zum Datenschutz zu Vereinbarungen über die Erteilung von Sonderparkerlaubnissen zum Nachtparken für P+R Kunden/innen in diversen P+R Anlagen (in Ergänzung zu den bereits erfolgten Informationen, z.B. Hinweis am Fahrzeug, ggf. weiterer Schriftverkehr)

Hintergrund:

In einzelnen P+R Anlagen (derzeit Fürstenried West, Moosach, Mangfallplatz, Innsbrucker Ring) ist das Parken gemäß den dort geltenden Einstellbedingungen in der Zeit zwischen 03:00 – 04:00 Uhr nur mit einer Sonderparkerlaubnis gestattet. Zweck der Regelung ist die Verhinderung von Zweckentfremdung (Parken durch Nicht-P+R-Kunden/innen z.B. Anwohner, Hotelgäste usw.) und unberechtigtem Dauerparken. Die Sonderparkerlaubnis wird im Rahmen einer Vereinbarung unentgeltlich und widerruflich an Personen erteilt, die auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Für die Prüfung der Berechtigung sind geeignete Angaben erforderlich (z.B. Wohnadresse), die neben dem Kfz-Kennzeichen und Kontaktdaten für die Durchführung der Vereinbarung benötigt werden. Ohne Angabe dieser Informationen ist der Abschluss der Vereinbarung nicht möglich, mit der Folge, dass der Antrag abgelehnt wird.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Art. 6 Absatz 1 Buchstaben b DSGVO

Empfänger der erhobenen Daten: keine Weitergabe an Dritte

Dauer der Speicherung von Daten:

Die Daten werden für die Laufzeit der Vereinbarung gespeichert.

Auskunftsrecht und weitere Rechte; Datenschutzbeauftragter:

Informationen hierzu s.o.

 

Informationen zum Datenschutz zur „Videoüberwachung“ in unseren Parkierungseinrichtungen (in Ergänzung zu den Informationen am Ort der Videoüberwachung, z.B. in den jeweiligen Einstellbedingungen auf P+R Anlagen) sowie zu Servicerufstellen

Hintergrund:

Unsere Parkierungseinrichtungen befinden sich auf Privatgrund. In verschiedenen Anlagen sind Videokameras installiert. Hierüber werden bestimmte Teilbereiche eingesehen, wie z.B. Frauenstellplätze, Schranken-, Tor- und Kassenbereiche sowie sonstige für die (Betriebs-)Sicherheit relevante Bereiche auf bestimmten Anlagen. Eine flächendeckende Überwachung der Anlage sowie eine systematische Auswertung des Videomaterials erfolgt nicht.

Die Videobeobachtung ist vor Ort durch Kamerasymbole (mit Kontaktdaten der P+R Park & Ride GmbH) deutlich gemacht. Regelungen und Informationen zum Datenschutz sind in den für die jeweilige Anlage geltenden Einstellbedingungen und/oder Hinweistafeln (Aufkleber) oder in Einstellverträgen enthalten. Die Videokameras haben keine Audiofunktion.

Die Videobeobachtung durch die P+R Park & Ride GmbH erfolgt sowohl in Erfüllung ihrer Aufgaben zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und der Betriebssicherheit der Einrichtung sowie der Sicherstellung einer ungestörten Benutzung der Einrichtung, als auch im Rahmen des Hausrechts (Zugangskontrolle) zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Einrichtung. Die Videobeobachtung dient dem Personenschutz (Schutz von Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum von Personen, die sich in der Einrichtung aufhalten) und dem Objektschutz von baulichen Anlagen sowie der sich dort befindlichen Sachen.

Zusätzlich stehen in zahlreichen Parkierungseinrichtungen Servicerufstellen zur Verfügung, die neben ihrer Beschallungsfunktion jederzeit Sprechkontakt zu uns ermöglichen (keine Sprachaufzeichnung).

Rechtsgrundlage der Verarbeitung:

Art. 6 I 1 lit. e) DSGVO i.V.m. Art. 24 I 1 Nr. 1 und Nr. 2 BayDSG für öffentliche Parkierungseinrichtungen

Art. 6 I 1 lit. f) DSGVO für nicht öffentliche Parkierungseinrichtungen (Anwohnergaragen)

(berechtigtes Interesse und vertiefende Erläuterungen: Parkierungseinrichtungen sind allgemein geeignet, den Einsatz von Videotechnik zu rechtfertigen (vgl. Rechtsgedanken von § 4 Abs. 1, S. 2, Nr. 1 BDSG-neu). Im Sinne der Datensparsamkeit und in Abwägung der beiderseitigen Interessen von Verantwortlichen und Betroffenen werden Videokameras in Parkierungseinrichtungen der P+R Park & Ride GmbH nur im erforderlichen Maß an definierten Standorten eingesetzt. Die Videokameras sehen danach Bereiche ein, die im besonderen Maß zu schützen sind. Hierzu gehören Sonderstellplätze (z.B. Frauenstellplätze), Kassenbereiche sowie Bereiche, die aus verkehrlichen, verkehrssicherungsrechtlichen und betrieblichen Gründen zu überwachen sind, wie Schranken- und Torbereiche (z.B. für ferngesteuertes Öffnen und Schließen; Feststellung und Verfolgung von Beschädigungen und unerlaubtem Passieren), Notausgänge und ortsabhängig Fahrgassen/Rampen. Sie dienen dabei auch zur Feststellung von besonderen Vorkommnissen und Zuständen (z.B. Feuerereignisse; Verkehrsunfälle, Personen- und Sachschäden usw.) sowie zur Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer. Neben den betrieblichen Interessen sowie der Abschreckungswirkung und der Sicherung von Beweismitteln liegt die Videobeobachtung und -aufzeichnung daher gerade auch im Interesse der eigenen Sicherheit der Betroffenen. Videokameras bilden in Verbindung mit den in zahlreichen Parkierungseinrichtungen installierten Servicerufstellen einen integralen Bestandteil unseres Sicherheitskonzeptes (Abgabe Notruf und Beschallungsfunktion). Die Servicerufstellen dienen daneben für allgemeine Informationen, der Übermittlung von Anlagenzuständen und sonstigen Meldungen sowie dem Kunden-Support.)

Empfänger der erhobenen Daten:

Die Videobilder können vor Ort live eingesehen werden und werden aufgezeichnet. Daneben werden die Daten an die Verwaltung und an die Leitstelle der P+R Park & Ride GmbH übertragen. Diese empfängt auch die Servicerufe. Die Leitstelle ist derzeit mit Fremdpersonal besetzt, das auf das Datengeheimnis verpflichtet ist. Dort werden die Videobilder regelmäßig zur Verfolgung des mit der Beobachtung verfolgten Zwecks betrachtet (nur Videobeobachtung, keine Möglichkeit der Aufzeichnung).

Auf Verlangen mit förmlicher Anordnung werden die Videodaten im Einzelfall an Strafverfolgungsbehörden herausgegeben sowie selbst in zivilrechtlichen Streitigkeiten der P+R Park & Ride GmbH verwendet.

Dauer der Speicherung von Daten:

Die Videodaten werden automatisch maximal 1 Woche nach Erhebung gelöscht, sofern nicht im Einzelfall ein konkreter Grund für die längere Aufbewahrung besteht, insbesondere zur Verfolgung von Straftaten oder zur Geltendmachung und Abwehr von Rechtsansprüchen. Bei den Servicerufstellen erfolgt keine Sprachaufzeichnung.

Auskunftsrecht und weitere Rechte; Datenschutzbeauftragter:

Informationen hierzu s.o.

 

Informationen zum Datenschutz zur Kfz-Kennzeichenerkennung an der Ein- und Ausfahrt einer Parkierungsanlage von registrierten und nicht registrierten Nutzer*innen sowie zur automatischen bargeldlosen Abrechnung von Parkentgelten bei registrierten Nutzer*innen

 

Die Kfz-Kennzeichenerkennung erfolgt derzeit in folgenden Anlagen:

- P+R Anlage Fürstenried West (Tiefgarage)

- P+R Anlage Moosach

- P+R Anlage Olympiazentrum

- P+R Anlage Neuperlach Süd

 

Funktionsbeschreibung

Nutzer*innen haben die Möglichkeit, sich im Kund*innen-Portal zu registrieren und mittels Kennzeichenerkennung im Tagestarif ein- und auszufahren. Jeder Parkvorgang wird einzeln oder monatlich über die im Portal hinterlegte Zahlungsmethode abgerechnet. Eine Bezahlung am Kassenautomat in der Anlage entfällt damit. Die im Portal hinterlegten Daten dienen ausschließlich diesem Zweck. (Achtung: Funktion noch nicht freigeschaltet.)

Die Einfahrt von nicht registrierten Nutzer*innen erfolgt weiterhin mit Ziehen eines Papiertickets an der Einfahrt. Mit Bezahlung des Parkpreises (Tageskarte) an einem der Kassenautomaten erfolgt die Öffnung der Ausfahrtsschranke mittels Kennzeichenerkennung im Regelfall automatisch ohne Stecken des Tickets.

Im Falle eines verlorenen oder defekten Tickets erfolgt die Ermittlung der Aufenthaltsdauer in der Anlage und Bezahlung des Parkpreises mit Eingabe des Kennzeichens am Kassenautomaten Kassenautomaten (Beachte: noch nicht in der P+R Anlage Fürstenried West möglich). Die Ausfahrt erfolgt dann automatisch ohne Ticket.

 

Art der Daten und Zweck der Kfz-Kennzeichenerkennung

Kfz-Kennzeichen (Zeichen- und Ziffernkombination); Bilddatei des Kfz-Kennzeichens (ohne Erfassung der im Fahrzeug befindlichen Personen); Einfahrt- und Ausfahrtszeit, Zeit des Bezahlvorganges am Kassenautomaten (jeweils Datum, Uhrzeit).

Zusätzlich bei registrierten Nutzer*innen im Kund*innen-Portal:

- Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse, Telefon, E-Mail)

- Zahlungsdaten, z.B. Kreditkarteninformationen bzw. Kontodaten bei Lastschriftverfahren (siehe dazu unten entsprechend die „Informationen zum Datenschutz bei bargeldloser Bezahlung mit Girocard bzw. Kreditkarte an Automaten und mobilen Terminals“)

Die automatisierte optische Kfz-Kennzeichenerkennung bei der Ein- und Ausfahrt in bzw. aus der Anlage erfolgt zur Prüfung der Nutzungsberechtigung der Anlage und/oder der Parkzeiterfassung für die Berechnung / Abrechnung von Parkentgelten. Erfasst und gespeichert werden dazu das Kfz-Kennzeichen sowie die Einfahrt- und Ausfahrtszeit und die Zeit des Bezahlvorganges (jeweils Datum, Uhrzeit).

Das Kennzeichenparken ermöglicht die komfortablere und beschleunigte Abwicklung von Parkvorgängen (mit oder ohne Ticket), die genaue Abrechnung des Parkentgelts dank automatisierter Parkzeiterfassung (auch bei Ticketverlust o.ä. und die Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung der Anlage sowie eines Abrechnungsbetrugs und dient dabei der Beweissicherung zur Geltendmachung und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.

 

Betroffene Personen

Nutzer*innen der Anlage; Halter*innen der Fahrzeuge (indirekt über Kfz-Kennzeichen, wenn von Nutzer*innen abweichend)

Rechtgrundlage der Verarbeitung:

Registrierte Nutzer*innen: Art. 6 Absatz 1, Satz 1 Buchstabe b DSGVO (Vertragserfüllung)

Nicht registriert Nutzer*innen: Art. 6 Absatz 1, Satz 1 Buchstabe a DSGVO (Einwilligung)

-> Mit Befahren der P+R Anlage erklärt sich der Nutzer (w/m/d) mit der Verarbeitung der bezeichneten Daten (Kfz-Kennzeichen) zum beschriebenen Zweck einverstanden. Hierauf wird der Nutzer (w/m/d) an der Einfahrt explizit hingewiesen. Besteht kein Einverständnis hat der Nutzer (w/m/d) die Möglichkeit, die Parkierungseinrichtung zeitlich unmittelbar nach Einfahrt kostenfrei wieder zu verlassen. Die erfassten Daten werden sodann unmittelbar gelöscht.

Empfänger der erhobenen Daten:

- zu Zwecken der Parkabwicklung und Abrechnung: innerhalb der Organisation des Verantwortlichen und zusätzlich bei registrierten Nutzer*innen externer Servicepartner evopark GmbH im Rahmen einer Auftragsdatenvereinbarung (Bereitstellung und Betreuung Kund*innen-Portal).

- zu Zwecken der Instandhaltung der Parksystemtechnik: externer Servicedienstleister im Rahmen einer Auftragsdatenvereinbarung; in diesem Zusammenhang, ggf. Übermittlung auch in Drittstaaten verpflichtet über von der EU-Kommission erlassene Standarddatenschutzklauseln

 

Dauer der Speicherung von Daten

Bei registrierten Nutzer*innen:

Die im Portal hinterlegten Daten werden solange gespeichert, wie es für den definierten Zweck erforderlich ist, sofern nicht ein konkreter Grund für eine längere Aufbewahrung besteht, also insbesondere zur Durchsetzung der vertraglichen Rechte und Pflichten, z.B. bei noch offenen Zahlungen von Parkentgelten. Im Übrigen erfolgt die Vorhaltung der Daten (Abrechnungen) unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (10 Jahre, § 147 AO; § 14 b UStG).

Bei nicht registrierten Nutzer*innen:

Die erfassten Daten werden im Rahmen der Abrechnung von Parkentgelten im Regelfall nach Bezahlen des Parkpreises und Abschluss des Parkvorgangs nach Verlassen der Anlage gelöscht, sofern nicht ein konkreter Grund für eine längere Aufbewahrung besteht, also insbesondere zur Durchsetzung der vertraglichen Rechte und Pflichten, z.B. bei Nichtzahlung des Parkpreises, oder wenn die Aufzeichnungen zur Aufklärung konkreter Straftaten erforderlich sind.

 

Auskunftsrecht und weitere Rechte; Datenschutzbeauftragter

Informationen hierzu s.o.

 

Informationen zum Datenschutz zum Führen von Warte- und Interessentenlisten für die Anmietung eines Stellplatzes in Anwohnergaragen oder in verschiedenen anderen Parkierungseinrichtungen

Hintergrund:

Die P+R Park & Ride GmbH betreibt verschiedene Parkierungseinrichtungen, in denen Stellplätze für Dauerparker angemietet werden können (u.a. Anwohnergaragen, Parkplatz Münchner Freiheit). Soweit die Nachfrage das Angebot an vermietbaren Stellplätzen übersteigt, haben die interessierten Mietpersonen die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Bei neuen, noch nicht eröffneten Anlagen werden Interessentenlisten geführt. Die Vergabe der Stellplätze erfolgt in beiden Fällen in der Reihenfolge des Eingangs des Mietgesuchs. Dazu werden Name, Adressdaten und Kommunikationsdaten der Mietperson sowie das Eintragungsdatum und etwaige andere in bestimmten Anlagen für die Anmietung relevante Informationen, wie z.B. Schwerbehinderung, Antriebsart des Fahrzeugs, Zahlung von Stellplatzablösemitteln erfasst. Diese Angaben sind für die Durchführung der vorvertraglichen Maßnahmen erforderlich. Sofern erwünscht, werden auch freiwillige Angaben erfasst – hierzu wird auf das Widerrufsrecht hingewiesen.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Art. 6 Ansatz 1 Buchstabe b DSGVO

Empfänger der erhobenen Daten: keine Weitergabe an Dritte

Dauer der Speicherung von Daten:

Die Daten werden in der Warte-/Interessentenliste bis zum Abschluss eines Mietvertrags vorgehalten und gehen dann in die Mieterdatenbank transferiert. Die Daten werden gelöscht, wenn kein Interesse mehr an der Anmietung eines Stellplatzes besteht und dies der P+R Park & Ride bekannt ist.

Auskunftsrecht und weitere Rechte; Datenschutzbeauftragter:

Informationen hierzu s.o.

 

Informationen zum Datenschutz zum Vertrieb von P+R Parkkarten über die P+R Park & Ride GmbH sowie von P+R Jahreskarten über die Vertriebspartner MVG mbH und DB Vertrieb GmbH

(in Ergänzung zu den Informationen in den Vertragsbedingungen der P+R Jahreskarte sowie zu den Versandinformationen für P+R Zehner- und Monatskarten)

Hintergrund:

Die P+R Jahreskarte ist für Inhaber/innen von MVV-Abonnements o.ä. erhältlich. Der Vertrieb erfolgt daher grundsätzlich zusammen mit der Fahrkarte für den ÖPNV über unsere Vertriebspartner MVG mbH oder DB Vertrieb GmbH, je nachdem von welcher dieser Stellen Sie Ihre Fahrkarte beziehen. Die P+R Monats- und Zehnerkarten werden grundsätzlich über Automaten oder andere Verkaufsstellen vertrieben. In Ausnahmefällen erfolgt der Vertrieb der Parkkarten im Postversand direkt über die P+R Park & Ride GmbH. Zwingend erforderlich für die Abwicklung der Bestellung und die Durchführung des Vertrages über den Bezug der P+R Parkkarten werden Name, Adresse und Geburtsdatum der Bestellperson erhoben sowie mit Einwilligung die Telefonnummer und E-Mail-Adresse zur vereinfachten Kontaktaufnahme.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Art. 6 Absatz 1 Buchstaben a und b DSGVO (i.V.m. Art. 28 DS-GVO)

Empfänger der erhobenen Daten:

Vertriebspartner der P+R Jahreskarte (MVG mbH und DB Vertrieb GmbH)

Steuerberater: externe Finanzbuchhaltung bei Direktvertrieb über P+R Park & Ride GmbH

Kreditinstitut: Abwicklung Zahlungsverkehr

Dauer der Speicherung von Daten:

Die Daten werden für die Durchführung des P+R Jahreskartenvertrages benötigt und sind daher während der Laufzeit vorzuhalten. Die Daten für den Versand von P+R Monats- und Zehnerkarten werden für die Abwicklung der Bestellung benötigt. Ungeachtet davon sind die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten von 10 Jahren für steuerrelevante Unterlagen (Verträge, Rechnungen usw.) einzuhalten (§ 14 b UStG, § 147 AO).

Auskunftsrecht und weitere Rechte; Datenschutzbeauftragter:

Informationen hierzu s.o.

 

Informationen zum Datenschutz bei bargeldloser Bezahlung mit Girocard bzw. Kreditkarte an Automaten und mobilen Terminals

An einigen Parkierungsanlagen ist es möglich, den Parkpreis an Kassen- bzw. Parkscheinautomaten unbar mittels Girocard und/oder Kreditkarte zu bezahlen. Bargeldlose Zahlungen werden teilweise auch über mobile Terminals abgewickelt. Alternativ besteht die Möglichkeit, Geldleistungen in bar zu entrichten.

Bei bargeldloser Bezahlung werden je nach Zahlungsmittel (Girocard bzw. Kreditkarte je nach Akzeptanz) die zum Zweck der Zahlungsabwicklung notwendigen Zahlungsdaten (IBAN, BIC bzw. Kreditkartennummer; Kartenverfallsdatum; Kartenfolgenummer; Datum, Uhrzeit und Betrag der Zahlung; Automat, Parkvorgang) verarbeitet und hierfür an die zuständigen Dienstleister (Akquirer, Banken) weitergeleitet (Rechtsgrundlage: Art. 6 I b DSGVO). Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (10 Jahre) gelöscht.

Auskunftsrecht und weitere Rechte; Datenschutzbeauftragter:

Informationen hierzu s.o.

 

Informationen zum Datenschutz zum Umgang mit Daten bei der Durchführung von Vergabeverfahren und Vertragsabwicklung von öffentlichen Aufträgen

Zweck der Verarbeitung:

- Durchführung von Vergabeverfahren, z.B. bei der Bereitstellen von Vergabeunterlagen, der Beantwortung von Anfragen, der Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen, der Überprüfung der Eignung

- Führen einer Bieterkartei

- Vertragsabwicklung und Vertragsmanagement

Rechtsgrundlage der Verarbeitung:

Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstaben b DSGVO (Vergabeverfahren, Vertragsanbahnung und -abwicklung)
Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstaben c DSGVO (gesetzliche Aufbewahrungspflicht)

Kategorien der erhobenen Daten:

Name, Vorname; ggf. Titel, Berufsbezeichnung und Stellung im Unternehmen mit Vertretungsbefugnis; geschäftliche Kontaktdaten: E-Mail, Telefonnummer, ggf. Mobilfunknummer

Empfänger der erhobenen Daten:

- innerhalb der Organisation

- mit der Vorgangsbearbeitung beauftragte externe Dienstleister (z.B. Projektsteuerer und Planungsbüros)

- ggf. Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen

- ansonsten Weitergabe an Dritte nur soweit im Rahmen des Zwecks erforderlich und/oder bei Bestehen gesetzlicher Pflichten: ggf. an Nach-, bzw. Subunternehmen und sonstige mit der Vertragsabwicklung befasste Personen, an zur Auskunft verpflichtete Stellen, z.B. Gesellschafterin, Revisionsamt, Wirtschaftsprüfer, Finanzverwaltung

- keine Übermittlung an ein Drittland

Dauer der Speicherung der Daten:

- Vergabeunterlagen:

bis zum Ende der Vertragslaufzeit, mindestens drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags (§ 8 Abs. 4 VgV)

- Vertragsunterlagen:

Dauer von Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten: max. 10 Jahre

- darüber hinaus Verarbeitung solange zur Durchsetzung, Geltendmachung und Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich.

Quelle der Daten, soweit nicht bei der betroffenen Person erhoben:

- Daten stammen aus der Kommunikation zwischen den Vertragspartnern

- ggf. auch aus Internet- oder sonstigen öffentlichen Auftritten des Vertragspartners

Pflicht zur Bereitstellung:

- für Vertragsschluss erforderlich

- andernfalls ggf. keine erfolgreiche Durchführung des Vergabeverfahrens und Abwicklung des Vertrags

Auskunftsrecht und weitere Rechte; Datenschutzbeauftragter:

Informationen hierzu s.o.

 

Informationen zum Datenschutz zum Umgang mit Daten von Mitarbeiter*innen (Kontaktpersonen) von Fremdfirmen bei Vertragsanbahnung und –ausführung (Kommunikation)

Hintergrund (Zweck):

Die Abwicklung von Vertragsverhältnissen bedingt, dass die Parteien auf unterschiedliche Weise, z.B. schriftlich, telefonisch, elektronisch per E-Mail miteinander kommunizieren. Dazu erhält die P+R Park & Ride GmbH und deren Mitarbeiter*innen in der Regel personenbezogene Daten von Mitarbeiter*innen des Vertragspartners (Kontaktdaten). Zu diesem Zweck werden personenbezogene Daten verwendet und gespeichert (verarbeitet).

Rechtsgrundlage der Verarbeitung:

Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstaben a DSGVO (bei Einwilligung)

Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstaben b DSGVO (Vertragsabwicklung)
Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstaben c DSGVO (gesetzliche Aufbewahrungspflicht)

Kategorien der erhobenen Daten:

Name, Vorname; ggf. Titel, Berufsbezeichnung und Stellung im Unternehmen mit Vertretungsbefugnis; geschäftliche Kontaktdaten: E-Mail, Telefonnummer, ggf. Mobilfunknummer

Empfänger der erhobenen Daten:

- i.d.R. nur innerhalb der Organisation

- Weitergabe an Dritte nur soweit im Rahmen des Zwecks erforderlich und/oder bei Bestehen gesetzlicher Pflichten: ggf. an Nach-, bzw. Subunternehmen und sonstige mit der Vertragsabwicklung befasste Personen, an zur Auskunft verpflichtete Stellen, z.B. Gesellschafterin, Revisionsamt, Wirtschaftsprüfer, Finanzverwaltung

Dauer der Speicherung der Daten:

- Dauer von Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten: max. 10 Jahre

- bei Einwilligung bis zum Widerruf

- Darüber hinaus Verarbeitung solange zur Durchsetzung, Geltendmachung und Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich.

Quelle der Daten, soweit nicht bei der betroffenen Person erhoben:

- Daten stammen aus der Kommunikation zwischen den Vertragspartnern

- ggf. auch aus Internet- oder sonstigen öffentlichen Auftritten des Vertragspartners

Auskunftsrecht und weitere Rechte; Datenschutzbeauftragter:

Informationen hierzu s.o.

 

Informationen zum Datenschutz in der Personalverwaltung im Rahmen des Bewerbungsmanagement

Hintergrund (Zweck):

Personenbezogene Daten von Personen, die sich auf eine Anstellung bei der P+R Park & Ride GmbH bewerben, sei es auf Grundlage einer Stellenausschreibung oder initiativ, werden ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Weg erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular übermittelt.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Art. 88 DSGVO i.V.m. § 26 BDSG-neu

Empfänger der erhobene Daten: keine Weitergabe an Dritte

Dauer der Speicherung von Daten:

Bei Abschluss eines Anstellungsvertrages werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses überführt und gespeichert. Wird kein Anstellungsvertrag abgeschlossen, werden die Bewerbungsunterlagen maximal sechs Monate nach der Absagemitteilung gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen der P+R Park & Ride GmbH entgegenstehen. Ein sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Auskunftsrecht und weitere Rechte; Datenschutzbeauftragter:

Informationen hierzu s.o.