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Behindertenparkplätze

Als Service-Unternehmen stellen wir in fast allen P+R Anlagen ausreichend Behindertenparkplätze zur Verfügung, um auch Menschen mit Handicap ein Parken ohne Hindernisse zu ermöglichen. 

Behindertenparkplätze sind für dauernd stark gehbehinderte Personen vorgesehen. Wesentlich an einem Behindertenparkplatz ist nicht (nur), dass er möglichst nahe dem (Gebäude-)Eingang liegt, sondern dass er eine Breite von über 3 Metern aufweist. 

Da Behinderte zum Ein- und Aussteigen wesentlich mehr Raum benötigen, sind die Behindertenparkplätze wesentlich größer als Parkplätze für Nichtbehinderte. Längsparkplätze sind länger, um z.B. einen hinten eingebauten Hublift benutzen zu können, Schräg- und Senkrechtparkplätze bieten ausreichend Platz zur Seite, um das Ein- und Ausladen eines Rollstuhls und ein problemloses Überwechseln vom Kraftfahrzeugsitz in den Rollstuhl und umgekehrt zu ermöglichen.  

Vermeiden Sie bitte unbedingt, den freien Raum zwischen einem dort geparkten Fahrzeug und der seitlichen Begrenzung des Behindertenparkplatzes zu verstellen (gilt auch für Mopeds).  

Die Parkberechtigung ist durch amtlichen (blauen) Parkausweis, deutlich sichtbar ausgelegt im Fahrzeug, nachzuweisen.

voll behindertengerechte Parkanlagen
Parkanlagen mit Behindertenstellplätzen



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