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Einstellbedingungen |
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Für alle von der P+R Park & Ride GmbH betriebenen P+R Anlagen gelten Einstellbedingungen, die das Parken auf den einzelnen Parkplätzen bzw. in den Parkhäusern und Tiefgaragen regeln. Die Einstellbedingungen sind jeweils Anlagenbezogen ausgestaltet. Im Grundsatz richtet sich die Unterscheidung danach, ob es sich um eine beschrankte Anlage mit Kassenautomaten oder um eine unbeschrankte Anlage mit Parkscheinautomaten handelt bzw. ob diese zusätzlich an die 24 Stunden besetzte Leitstelle angeschlossen sind.
Nachstehend sind die Einstellbedingungen beispielhaft für die P+R Tiefgarage Innsbrucker Ring dargestellt:
Mit Befahren dieser P+R-Anlage kommt zwischen dem P+R-Nutzer und der P+R Park & Ride GmbH ein Vertrag zustande, dessen Inhalte sich nach diesen Einstellbedingungen richten:
- Das Parken von Fahrzeugen ist nur MVV-Fahrgästen gestattet, um mit den von hier aus verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahnen und Busse) unmittelbar abzufahren und/oder zurückzukommen. Dies ist auf Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen, insbesondere bei der Ausfahrt durch Vorlage der für diese Fahrten notwendigen Fahrausweise. Bewahren Sie deshalb bitte Ihre Fahrausweise bis zum Verlassen der P+R-Anlage auf.
- Das Parken ist kostenpflichtig. Der an der Zufahrt angeschriebene Parkpreis gilt je Parkvorgang bis zur Höchstparkdauer. Zum Nachweis der Bezahlung des Parkpreises ist das Parkticket während der Parkdauer gut sichtbar am Armaturenbrett auszulegen. Bei Verwendung einer Zeitparkkarte für eine andere Preisstufe kann gemäß Preisaushang ein Aufzahlpreis zu entrichten sein. Ergänzend gelten die auf den Parktickets oder an den Parkscheinautomaten bekannt gemachten Hinweise.
- Die Höchstparkdauer beträgt 24 Stunden.
- Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt entsprechend, Markierungen und Beschilderungen sind zu befolgen. Fahrzeuge dürfen nur auf gekennzeichneten Stellplätzen abgestellt werden. Durch Markierung oder Beschilderung gekennzeichnete Sonderstellplätze (z.B. für Menschen mit Behinderung, Frauen, Familien usw.) dürfen nur von berechtigten Personen genutzt werden.
- Ein Aufenthalt auf dieser P+R Anlage, der nicht im Zusammenhang mit dem Parken eines Fahrzeugs oder dem Holen und Bringen von Fahrgästen der öffentlichen Verkehrsmittel steht, ist unzulässig. Dies gilt beispielsweise für das Campieren oder die Reinigung und Reparatur von Fahrzeugen.
- Für Teilbereiche dieser P+R Anlage sind Videokameras vorhanden und es erfolgen Videoaufzeichnungen. Dies dient dem Schutz betrieblicher Einrichtungen und stellt keine Bewachung dar.
- Die Benutzung dieser nicht bewachten P+R-Anlage geschieht auf eigene Gefahr. Eine Verwahrungs- oder Obhutspflicht der P+R Park & Ride GmbH besteht weder für Fahrzeuge noch deren Inhalt. Die P+R Park & Ride GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit sie nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt haftet. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen ihrer Angestellten oder Beauftragten.
Erkennbare Schäden sind aus Nachweisgründen vor Verlassen dieser P+R Anlage unverzüglich anzuzeigen. Hierfür stehen die gekennzeichneten Servicerufstellen zur Verfügung, die jederzeit Sprechkontakt zur Leitstelle ermöglichen.
- Den Anordnungen von Bediensteten oder Beauftragten der P+R Park & Ride GmbH ist Folge zu leisten.
- Bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 30,- € je Tag fällig, bei Überschreitung der Höchstparkdauer von 24 Stunden gilt für jeden begonnenen weiteren Tag eine Vertragsstrafe von 30,- € bis zu einem Maximalbetrag von 500,- €. Als Verstoß gegen die Einstellbedingungen gilt es insbesondere, wenn der Nutzer nicht Fahrgast der öffentlichen Verkehrsmittel ist bzw. deren Nutzung nicht in geeigneter Weise nachweisen kann, der Parkpreis nicht oder nicht vollständig entrichtet wird bzw. seine Bezahlung nicht in geeigneter Weise nachgewiesen wird (keine Auslage am Armaturenbrett, Parkdatum (Ankunftstag und –uhrzeit) nicht oder nicht vollständig auf der Zehnerkarte eingetragen) oder das Fahrzeug außerhalb gekennzeichneter Stellplätze oder unberechtigt auf einem Sonderstellplatz abgestellt wird. Die Vereinbarung der Vertragsstrafe gilt nur, wenn der Verstoß von dem Nutzer zu vertreten ist. Zur Durchsetzung der Vertragsstrafe bei unberechtigter Benutzung ist die P+R Park & Ride GmbH berechtigt, das abgestellte Fahrzeug zurückzubehalten (Pfandrecht).
- Ausnahmen von einzelnen Bestimmungen durch Aushang oder schriftliche Einzelvereinbarung mit einem Kunden bleiben vorbehalten; die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.


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