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Wer kann einen Stellplatz anmieten? Nach den Vorgaben der Landeshauptstadt München sind vorwiegend die Personen berechtigt einen Stellplatz anzumieten, die in einem Umkreis von ca. 400 m um die jeweilige Anlage tatsächlich mit Erst- oder Zweitwohnsitz wohnen. Das Eigentum an einer Wohnung oder an einem Haus reicht allein nicht aus. Der Eigentümer muss vielmehr selbst Anwohner sein. Nähere Informationen zu den Vergabekriterien erhalten Sie hier. Welche Anwohnergaragen betreibt die P+R GmbH? Im Moment betreuen wir vier Anwohnergaragen: - Ebenerdiger offener Parkplatz unter der Donnersbergerbrücke Die monatlichen Mietkosten hängen vor allem von der Lage und der baulichen Gestaltung der Parkanlage ab. So sind die Kosten für Parkbauten wegen ihres größeren Unterhaltsaufwands höher, als ebenerdige Parkplätze. Die Spannbreite bei den bereits bestehenden Anwohnergaragen bewegt sich im Moment zwischen 47,60 € und 71,40 € (brutto). Nähere Informationen zu den Mietpreisen erhalten Sie über den o.a. Link. Welche Ausstattung haben die Anwohnerparkanlagen? Alle Anlagen sind an unsere Leitstelle in Fröttmaning angeschlossen, zu der der Parkkunde bei Bedarf rund um die Uhr Sprechkontakt aufnehmen kann. Einige Anlagen verfügen über ein Videokontrollsystem. Die weitere technische Ausstattung hängt von der baulichen Gestaltung der Anlage ab. Zum Teil erfolgt die Ein- und Ausfahrt mittels einer Schrankenanlage, teilweise über automatische Rolltore.
Wer ist mein Ansprechpartner bei der P+R GmbH? Ihre Ansprechpartnerin zu allen Fragen rund ums Anwohnerparken ist Petra Joringer: Tel. (089) 32 46 47 37 bzw. E-Mail P.Joringer@parkundride.de.
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