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(0 89) 32 46 47 48
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Anwohnerparken
Bike und Ride


P + R Park & Ride GmbH

Die im Jahr 1992 gegründete P+R Park & Ride GmbH betreibt alle P+R Anlagen im Stadtgebiet München. Als Dienstleister an der Schnittstelle zwischen privatem bzw. gewerblichem Straßenverkehr und dem öffentlichen Verkehrsnetz möchte die P+R Park & Ride GmbH den Bürgern ein möglichst attraktives und bürgerfreundliches Konzept für Parken und Parkraummanagement bieten, sowie eine optimale Anbindung gewährleisten.

Umfassend zuständig ist die Gesellschaft derzeit für den Betrieb von:

 

- 30 P+R Anlagen mit rund 7.827 Pkw-Stellplätzen

- 4 Anwohnerparkgaragen mit rund 659 Pkw-Dauerstellplätzen

- 2 B+R Anlagen mit rund 1.816 Radlständern und

- 2 Busbahnhöfen mit 37 Bushaltestellen und 28 Busparkplätzen.

Das Tätigkeitsspektrum reicht dabei von kleinen Instandhaltungstätigkeiten bis zur baulichen Verbesserung oder Sanierung der Anlagen. Weiter engagiert sich die Gesellschaft in der Optimierung und Planung von P+R Anlagen sowie in Forschungsprojekten der Verkehrspolitik.

Außerhalb von München ist die Gesellschaft für folgende Gemeinden und Städte tätig:

 

- seit September 2001 für die Gemeinde Hallbergmoos

- seit Februar 2002 für die Gemeinde Neufahrn

- seit September 2004 für die Gemeide Dornach

- seit Juli 2005 für die Gemeide Unterföhring

- seit Januar 2006 für die Gemeinde Eching

- seit November 2006 für die Stadt Garching

- seit Juni 2007 für die Gemeinde Neubiberg

- seit Oktober 2008 für die Stadt Unterschleißheim

Im Auftrag dieser Gemeinden und Städte wird die Einhaltung der Parkregelungen auf den P+R Anlagen kontrolliert. Die Überwachung dieser Anlagen ist u.a. erforderlich, um sog. Dauerparker fernzuhalten und damit den ÖPNV-Tagespendlern täglich einen Stellplatz anbieten zu können.

Für diese P+R Parkplätze gelten Einstellbedingungen (Hallbergmoos, Neufahrn, Dornach, Unterföhring, EchingGarching-Hochbrück und Garching-ForschungszentrumNeubiberg sowie Unterschleißheim und Lohhof), die in Form von Hinweisschildern an jeder möglichen Zufahrt zum Parkplatzareal angebracht sind. Diese Schilder sind reflektierend ausgestaltet und somit jederzeit gut sichtbar.

Bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 30,00 € je Tag fällig.




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